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Austreten aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft verweigert?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,
es sieht wohl so aus, dass ich ziemlich in der Tinte sitze.
Ich will aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft austreten, dafür brauche ich erstmals das "ПМЖ" in Deutschland, also eine Art Anmeldung, damit auch von der ukrainischen Seite ich als mit einem festem Wohnsitz in Deutschland angemeldet bin. Nur dann kann man mit der Prozedur der Austretung aus der ukrainischen überhaupt beginnen. Nur zu dumm, dass man für das besagte "ПМЖ" erstmals eine Abmeldungsbescheinigung aus der Ukraine braucht, die bestätigt das ich da offiziell keinen festen Wohnsitz mehr habe. Aus bestimmten Gründen kann ich sowas nicht bekommen, da ich schon seit 1999 in der Ukraine nicht mehr angemeldet bin. Einen entsprechen Bescheid gab es nie, die Situation, das war ja währen der Immigration, war sehr kompliziert.
Der Punkt ist, ich existiere in der Ukraine nicht mehr, dem Konsulat kann nirgendwo eine Anfrage michbezüglich schicken. Die sagten mir da kurz und knapp, dass ich massive Probleme habe aber die mir nicht helfen können, ich soll selber sehen wo ich bleibe.
Was kann ich tun??
Ich will mich in Deutschland einbürgern lassen, das geht ja aber normalerweise nicht ohne eine vorherige Austretung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft.... Es gibt aber eine Reighe von Ausnahmen, wo unter bestimmten Bedienungen Zweistaatlichekein hingenommen wird. Kann ich darauf appelieren? Gibt es vielleicht Anwälte die sich darauf spezialiseiren?
Bitte helft mir.

Hallo, ich habe das gleiche Problem. Hast du eine zeitlich begrenzte oder feste Wohnsitznahme?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 16. Mai 2010 - 21:41

Zu der AB sagen: Austritt ist unzumutbar und Einbürgerung nach 12tem paragraph (Mehrstaatigkeit) verlangen. Nach Einbürgerung versprechen, die Ukr Behörden zu informieren (Verlust nach paragraph 19 des ukrainischen Gesetzes).
Ich habe nach einem Jahr hin und her, diese Regelung gestern beim Verwaltungsgericht durchgesetzt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 16. Februar 2012 - 08:45

Hallo Gast,

ich muss evtl auch meine Situation per Verwaltungsgericht durchsetzen. Die ABH stellt sich dumm und stur, begründet alles mit "doch zumutbar" obwohl ich nachweisen kann, dass gerade in meine persönliche Fall es anders aussieht.
Kannst Du mir ien paar Tips/Infos geben, was beim Verwaltungsgericht bei Dir das Ausschlaggebende war?
Gerne per Mail.
Grüße

I.C.

Ich würde mein Glück bei dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte probieren. Es gibt viele ähnliche Einzelfälle welche dadurch geregelt wurden.

 

Gespeichert von Ex Anwalt (nicht überprüft) am So., 24. Juni 2012 - 15:23

Bist du jetzt eingebürgert? Ein Cousin von mir hatte ähnliche Problem. Wir haben lange nach einen guten Anwalt gesucht und endlich gefunden. Aber wir waren nicht vor Gericht. Er hat uns jedes mal den Weg gezeigt und mal einen Brief geschrieben. Eine professionelle Begleitung ist sehr wichtig, wenn viele Hindernisse gibt auf dem Weg.

 

Gespeichert von Ladimor (nicht überprüft) am Fr., 25. Oktober 2013 - 12:33

Guten Abend,

wir haben ähnliche Problem und wir sind auf der Suche nach einen guten Anwalt in Raum Köln-Düsseldorf. Auf Empfehlungen würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra, Majek

 

Gespeichert von Alexandra Majek (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 18:44

Hallo, wir haben ähnliches Problem. Wie habt Ihr das Problem gelöst? Vielen dank im Voraus.

 

Gespeichert von Anna G. (nicht überprüft) am Mo., 14. März 2016 - 17:57

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