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Daueraufenthalt-EG nach dem Studium

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Tag,

Komme aus Südosteuropa(bzw. nicht-EU Staat), studiere in Deutschland/NRW 6 Jahre bis zum Diplom Abschluss. Aufenthalt während dieser Zeit nach §16 Abs 1. AufenthG.

Wie lange müsste man noch nach dem Studium in Deutschland arbeiten, damit man Unbefristet bekommt [Daueraufenthalt-EG] ?

Die Bedingung ist dass man 60 Monate (5 Jahre Arbeit) Rentenbeiträge gezahlt haben muss ?

Eine Person in gleicher Lage die Ich kenne, hat in NRW 3 Jahre gearbeitet und zuvor nur 2,5 Jahre Master studiert und bekam Daueraufenthalman nach Bayern einen Job nachgeht ?

MfG

Extra Frage noch, was zählt das Studium 6 Jahre nach obigem AufenthG, im Bezug auf die deutsche Einbürgerung [8 Jahre Aufenthalt gefragt] ? Unterscheiden sich hier Bundesländer/Städte ?

[E-Mail-Adresse entfernt]

KORREKTUR**

Eine Person gleicher Herkunft, in NRW die Ich kenne, hat in NRW 3 Jahre gearbeitet und zuvor nur 2,5 Jahre Master studiert und bekam Daueraufenthalt-EG. Ist es überall in NRW so? Wenn man nach Bayern einem Job nachgeht wie ist es dann oder nach BadenW ?

MfG

Extra Frage noch, was zählt das Studium 6 Jahre nach obigem AufenthG, im Bezug auf die deutsche Einbürgerung [8 Jahre Aufenthalt gefragt] ? Unterscheiden sich hier Bundesländer/Städte ?

[E-Mail-Adresse entfernt]

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 05. September 2011 - 15:35

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