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Lückentext - Allgemein

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Annegret - Bausback - Bekenntnisfreiheit - Ein - Gerichtssaal - Kopftuch - Kreuzsymbol - Richterinnen - Saarlands - Tätigkeiten - auf - des - durch - ist - jedoch - mit - oder - seiner - sich
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht dem Grundrecht auf Glaubens- und vereinbar erkannt. Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst bei sonstigen hoheitlichen ein tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach Meinung würden mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche im Gerichtssaal.