Die Zahl der Asylbewerber im August 2008 weiter gesunken
Erscheinungsdatum:
16.09.2008
Im August 2008 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.659 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist sowohl im Vergleich zum Vormonat um 134 Personen (-7,5 Prozent) als auch gegenüber dem Vorjahresmonat August 2007 um 259 Personen (-13,5 Prozent) gesunken.
Die Zahl der Asylerstanträge irakischer Staatsangehöriger ist gegenüber dem Vormonat geringfügig von 553 auf 568 angestiegen.
Von Januar bis August 2008 ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres aufgrund des erhöhten Anteils irakischer Asylbewerber um 2.475 (20,5 Prozent) gestiegen.
Insgesamt 676 Asylbewerbern (38,9 Prozent) wurde im August 2008 die Rechtsstellung eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2008 1.659 Personen (Vormonat 1.793 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 134
(-7,5 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2007: 1.918 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im August 2008 um 259 (-13,5 Prozent) verringert.
Hauptherkunftsländer im August 2008 waren:
Hauptherkunftsländer in den Monaten Juni, Juli und August 2008Nr. Land Juni Juli August
1. Irak 544 553 56
2. Türkei 111 89 92
3. Vietnam 74 80 82
4. Syrien 57 71 75
5. Kosovo 86 85 66
6. Russische Föderation 49 70 66
7. Iran 44 51 63
8. Afghanistan 31 37 56
9. Indien 46 66 42
10. Nigeria 44 51 37
Neben den 1.659 Erstanträgen wurden im August 2008 382 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im August 2008 hat das Bundesamt über die Anträge von 1.738 Personen (Vormonat: 1.745) entschieden.
Insgesamt 676 Personen (38,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 24 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 652 Personen (37,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2008 bei 48 Personen (2,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 530 Personen (30,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 484 Personen (27,8 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis August 2008 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis August 2008 haben insgesamt 14.523 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (12.048 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.475 Personen
(20,5 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2008:
Hauptherkunftsländer von Januar bis August 2008Nr. Land Anzahl der Personen
*Hinweis: Kosovo wurde im Mai 2008 erstmals gesondert erfasst
1. Irak 4.647
2. Türkei 952
3. Vietnam 683
4. Serbien 646
5. Russische Föderation 533
6. Syrien 529
7. Kososvo* 474
8. Iran 458
9. Libanon 405
10. Nigeria 349
Neben den 14.523 Erstanträgen wurden insgesamt 4.183 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis August 2008 hat das Bundesamt 14.042 Entscheidungen (Vorjahr: 18.914) getroffen.
Insgesamt 4.809 Personen (34,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 179 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.630 Personen (33,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2008 bei 355 Personen (2,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 4.596 Personen (32,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.282 Personen (30,5 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2008 15.783, darunter 11.964 Erstanträge und 3.819 Folgeanträge (Vormonat: 15.450 anhängige Verfahren, davon 11.658 Erst- und 3.792 Folgeanträge).
Quelle: BMI
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