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Einbürgerung-Ausnahmen

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,
so wie die andere möchte ich mich auch einbürgern lassen.
Ich habe ein bisschen im Internet darüber recherchiert und habe dabei erfahren, dass es für die Einbürgerung einige Ausnahmevoraussetzungen gibt.
Ich bin seit 7 Jahre in Deutschland und nach dem Umzug nach Deutschland bin ich in die zehnte Klasse eines Gymnasiums gegangen, wo ich dann auch meine Fachhochschulreife absolviert habe, momentan bin ich in einer FH!
Würden in meinem Fall statt 8 Jahre auch 7 Jahre für eine Einbürgerung ausreichen, da ich halt eine Schule in Deutschland besucht habe, oder soll ich lieber noch ein Jahr abwarten?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen!

Eine Verkürzung der Aufenthaltszeit von 8 auf 7 Jahre kommt nur in Frage, wenn die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs vorliegt (§ 10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz/StAG). Dieser Kurs geht über 600 Stunden.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 16. Februar 2016 - 15:24

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