Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet. Allerdings wird diskutiert, ob die Verschränkung der Gewalten durch eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Staatsorgane dem ursprünglichen Gedanken der Trennung der Gewalten zuwiderläuft und durch Lobbyismus und andere Einflussnahme die zentrale Stellung des Parlaments in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Bedeutung einer unabhängigen Presse oft höher eingeschätzt, weshalb diese gelegentlich informell auch als Vierte Gewalt bezeichnet wird.

Neben der horizontalen Ebene der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung kann zwischen staatlicher Gewalt und kommunaler Selbstverwaltung eine vertikale Form der Gewaltenteilung ausgemacht werden, die in einem Bundesstaat um ein weiteres Element (Gliedstaat mit eigenen Machtbefugnissen) erweitert wird.

Legislative
Die Legislative (auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Exekutive
Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Judikative
Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die dritte Gewalt oder rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die (staatsrechtlich betrachtet) zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind. (Wikipedia)

ist es nicht überall auf der

ist es nicht überall auf der welt ähnlich?

Nein!! DIE GANZE WELT

Nein!!
DIE GANZE WELT BENEIDET UNS WEGEN UNSERER DEMOKRATIE!

Ich denk ma aschon

Ich denk ma aschon

ihr habt kein bild :(

ihr habt kein bild :(

ich find das sch... zu wenig

ich find das sch... zu wenig informationen und nicht sehr gut verständlich.

ich find das ist suppe hat

ich find das ist suppe hat mir sehr geholfen :-) ;-)

THX

Gute info aber erklärt nicht

Gute info aber erklärt nicht warum man Polizei und Richter braucht und warum Polizei Krimis nicht bestrafen darf.

ja klingt ja alles okee...

ja klingt ja alles okee... aba ich habe da so eine geschichtshausaufgabe... ich suche jetz bestimmt seit einer geschlagenen stunder wer sich in Judikative, Exekutive und Legislative befindet -.- man soll in der aufgabe leute diesen kategorien zuordnen: Gerichtsvollzieher, Justizministerin, Abgeordnete, Ausschlussvorsitzender, Gefängnisvollzugsbeamter, Zollbeamter, Rechtspflegerin, Parlamentarische Staatssekretärin, Schöffe und Schulleiterin... ich hab echt kein plan wer jetz wo hin gehört... nur den gerichtsvollzieher hab ich zur Exekutive geordnet... ich hab da echt kein Plan :( kann mir jemand helfen?
Danke! :)

Judikative: Rechtspflegerin,

Judikative: Rechtspflegerin, Parlamentarische, Staatssekretärin
Exekutive: Gerichtsvollzieher, Gefängnisvollzugsbeamter, Zollbeamter Schöffe und Schulleiterin
Legislative:Justizministerin, Abgeordnete, Ausschlussvorsitzender

also ich würde es so machen

Super Vorleistung von n2k,

Super Vorleistung von n2k, aber ich muss der vollständigkeit halber noch was ergänzen...

Die Justizministerin ist quasi Vorsitzende des Justizministeriums (Exekutive, logisch) und gleichzeitig auch Mitglied der Bundesregierung (Kabinett der BundeskanzlerIn). Deshalb werden die Bundesregierung und somit auch die einzelnen Minister zumeist nur der Exekutive zugeordnet. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass a) die Ministerin gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages ist (Legislative) und b) die meisten Gesetzesinitiativen (also ein Gesetzesvorschlag der in den Bundestag eingebracht wird) von der Regierung ausgehen.

Was heißt das?
Die Justizministerin ist nicht Teil der Legislative weil sie sich "um die Justiz kümmert", sondern:
1) Exekutive (weil: Vorsitzende des Ministeriums und Teil der Bundesregierung)

aber auch:

2) Legislative (weil: Mitglied des Bundestages, kurz: MdB und somit Angehörige der Regierungsmehrheit)

Ich hoffe das war nicht zu kompliziert, aber es sollte die gegenseitige Verschränkung der Gewalten nicht unberücksichtigt bleiben.

Alles auf

Alles auf Bundesebene:

Legislative:
Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesversammlung

Exekutive:
Bundesregierung (Bundeskanzler und Minister), Bundesrechnungshof, Bundespräsident, Bundeseigene Verwaltung.

Judukative:
Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichte.

Sorry Leute aber die Frage

Sorry Leute aber die Frage die in mir aufkommt
ist ein bissel gemein.
Ohne den Osten früher gut sprechen zu wollen,
muss ich doch sagen ich hab das damals in der Schule
gelernt (gut das meiste mitlerweile vergessen ^^).
Lernt ihr es heute nicht mehr in der Schule, b.z.w.
müsst ihr alle Antworten selbst raussuchen.

Über die Justizministerin nur soviel:
Sie zeigt wie "gut" die Gewaltentrennung doch
funktioniert (als Teil der Legistratieve ist sie auch
noch Teil der Executieve ...).

In Marokko ist der König

In Marokko ist der König Alles Legislative, Exekutive, Judikative.

Ein guter König kann alles

Ein guter König kann alles allein besser machen.

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