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Was sind allgemeinbildende Schulen im Sinne des Gesetzes

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen,

ich wollte mich einbürgern lassen, bin EU-Bürger und lebe seit ca. nahezu 30 Jahren in Deutschland. Ich habe viele Schulen in BRD besucht, Abschlüsse auf einer Abendrealschule und an einer Fachoberschule gemacht, im Anschluss studiert, Studium abgeschlossen.

Arbeite regelmäßig, alles ok.

Jetzt möchte das Amt, dass ich den Einbürgerungstest mache, da es sich bei den Schulen (Abendrealschule und Fachoberschule) angeblich nicht um "allgemeinbildende" Schulen handele. Da ich also keinen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in BRD habe soll ich einen Einbürgerungstest machen.

Ganz ehrlich, sehe ich nicht ein und dass kann nicht der Sinn des Gesetzes sein. Ich verzichte lieber auf den Pass. Ich habe so viele Jahre in der Schule verbracht, dass ich es einfach nicht einsehe.

Hat jemand hier Erfahrung damit? Was ist nun allgemeinbildend und wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke im Voraus.

Unter den allgemeinbildenden Schulen zählen Haupt,- Real,- Gesamtschule und Gymnasium. Sofern nicht mind. ein Hauptschulabschluss auf besagten Schulen erzielt wurde, muss der Einbürgerungstest abgelegt werden. Ein nachgeholter Schulabschluss auf einer Abendschule reicht zum Nachweis der "staatsbürgerlichen Kenntnisse" nicht aus. Auch ein abgeschlossenes Studium reicht da nicht aus. Manche Behörden befreien jedoch vom Einbürgerungstest, sofern ein Politikstudium abgeschlossen wurde. Bei allen anderen Studiengängen würde der Test abverlangt werden.

Niemand zwingt Sie die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Sie tun dies aus eigenem Interesse. Wenn Sie das nicht einsehen, müssen Sie es nicht tun.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 30. Juli 2015 - 17:47

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