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Wer in seiner Heimat wegen seiner politischen Meinung verfolgt wird und deshalb nach Deutschland flieht, kann was beantragen?
Verfasst von dew am Mi, 09/24/2008 - 18:06
Wer in seiner Heimat wegen seiner politischen Meinung verfolgt wird und deshalb nach Deutschland flieht, kann was beantragen?
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Asyl
Asyl beantragen Menschen
wenn sie politisch verfolgt werden
weil sie einer verbotenen Partei angehören
weil sie politische Meinungen nicht äußern dürfen
weil in ihrem Land gegen Menschenrechte verstoßen wird
Unter der Bezeichnung Asyl (von griech. σῦλος, súlos, „beraubt“ mit α privativum, das heißt „unberaubt“ → „sicher“) versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistatt bzw. Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung.
PRO ASYL: EU-Staaten schließen "Pakt gegen Flüchtlingsschutz"
Während ihres Treffens am 15./16. Oktober werden die Staats- und Regierungschefs der EU den sogenannten Europäischen Pakt für Migration und Asyl beschließen. Die PRO ASYL vorliegende Entwurfsfassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Abwehr von Flüchtlingen und Migranten wird gemeinsam gestaltet, den Rest machen die Nationalstaaten überwiegend nach eigenem Gusto. Im Zentrum der von der französischen Regierung ausgehenden Initiative steht die Kombination einer verstärkten Aufrüstung an den Außengrenzen, die Einbindung von Transitstaaten in die Flüchtlingsabwehr und die Neuauflage des "Gastarbeitermodells".
Vor exakt neun Jahren beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU im finnischen Tampere: Ziel einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik sei eine "offene und sichere Europäische Union, die uneingeschränkt zu ihren Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus anderen einschlägigen Menschenrechts-Übereinkünften steht." "Bundeskanzlerin Merkel und ihre Kollegen schließen jetzt einen 'Pakt gegen den Flüchtlingsschutz', der vor allem ein Ziel verfolgt: um die Festung Europa noch eine zweite Wallanlage zu errichten", so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.
Aufrüstung an den Außengrenzen: Mit martialischen Worten fordert der Europäische Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, "alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um eine wirksamere Kontrolle an den Land-, See- und Luftaußengrenzen zu gewährleisten". Der Preis der Abschottung Europas - die Tausenden von Toten an den EU-Grenzen - findet keine Erwähnung. Die Grenzschutzagentur FRONTEX soll mit höheren Mitteln ausgestattet werden. Dies ist ein Blankoscheck für eine Organisation, deren Budget ständig wächst, die aber weder vom europäischen noch von den nationalen Parlamenten wirksam kontrolliert wird.
Kooperation um jeden Preis: Wo FRONTEX operiert, gibt es qua definitionem nur "irreguläre Migration", die gemeinsam mit "Partnerstaaten" wie Libyen, Marokko, Tunesien, Mauretanien zu bekämpfen ist, welche menschenrechtlichen Standards diese Staaten auch immer haben mögen. Um zu gewährleisten, dass Flüchtlinge möglichst nicht die europäische Außengrenze erreichen, sollen sie bereits in den Transitstaaten abgefangen oder dorthin zurückverfrachtet werden. Mit diesen Staaten möchte die EU "eine ambitionierte Politik der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit" betreiben und die Rückkehr von Flüchtlingen und Migranten auch in Transitländer sichern.
"Europa des Asyls": Die Regierungschefs verkünden zwar auch ein "Europa des Asyls". Jedoch die Antwort auf die Frage, wie denn Schutzsuchende in dieses "Europa des Asyls" gelangen, liegt in den beiden vorhergenannten Schlüsselelementen - Grenzschutz und Kooperation mit Drittstaaten - des Paktes: Der Zugang für Flüchtlinge nach Europa bleibt in der Regel versperrt und geschieht ansonsten nur unter Lebensgefahr.
Revival der gescheiterten "Gastarbeiterpolitik": Möglichkeiten der legalen Einwanderung anzubieten, bleibt im Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Pakt verpflichtet demgemäss zu nichts Konkretem. Wenn die Staaten legale Einwanderung zulassen wollen, sind sie aufgefordert, den Formen der temporären oder zirkulären Migration den Vorzug zu geben. PRO ASYL hält dies für den Versuch einer Neuauflage der gescheiterten Gastarbeiterpolitik.
Der Widerstand wächst: Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einem Beschluss vom 2. September 2008 unmissverständlich klargestellt, dass dieses Konzept der zirkulären Migration die Menschenrechte verletzt, insbesondere das Recht auf Schutz der Familie und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung.
Über 250 Organisationen aus Europa und Afrika werden am 17./18. Oktober in Paris ihre Ablehnung gegen diesen Pakt, "den wesentlich von sicherheitspolitischen Prinzipien bestimmten Umgang mit Migration, der den Tod Tausender von Menschen in Kauf nimmt" zum Ausdruck bringen.
gez. Karl Kopp, Europareferent
www.proasyl.de
Ich bin eine russin
Ich bin eine russin
Von Deutschland in den türkischen Folterkeller
Asyl-Statistiken: Falsche Zahlen, fatale Folgen...
Obwohl immer wieder behauptet wird, 97 Prozent der Asyl-Suchenden seien Wirtschaftsflüchtlinge, verdienen die meisten von ihnen Schutz.
In einem Beitrag der Zeitschrift mission aktuell (4/01) hat Dr. Wolf Dieter Just, Vorstandssprecher der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche", diese Feststellung eindrucksvoll und mit nachprüfbaren Zahlen begründet.
Hier seine Stellungnahme im Wortlaut:
"Im April 2000 wurden zwei Kurdinnen aus Nienburg in die Türkei abgeschoben. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Weder das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch das Verwaltungsgericht hatte ihnen geglaubt, dass die in der Türkei wegen Unterstützung der PKK gesucht werden.
Bei der Ankunft in der Türkei wurden sie verhaftet und drei Tage unter Schlägen und sexuellen Demütigungen verhört. Dann wurden sie entlassen, kurze Zeit später erneut festgenommen und verhört. Aus Angst tauchten die Schwestern daraufhin unter und versteckten sich in einem Hotel. In Deutschland wurde ihr Asylverfahren weitergeführt. Das Verwaltungsgericht Hannover korrigierte seinen Fehler und erkannte die Schwestern in Abwesenheit als Asylberechtigte an.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl haben eine Dokumentation unter dem Titel "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller" veröffentlicht, in der 32 solcher Fälle dokumentiert sind. - Dass Menschen aus Deutschland in Folter abgeschoben werden, ist nicht nur bestürzend, sondern auch rechtswidrig. Wer aber zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft? Warum gibt es kaum Diskussionen über diese Abschiebungen?
Umso intensiver wird über den so genannten "Asylmissbrauch" diskutiert. Nur drei Prozent der Bewerber seien "asylwürdig", äußerte Bundesminister Otto Schily vor gut einem Jahr. Der Rest, 97 Prozent, seien "Wirtschaftsflüchtlinge". So wird suggeriert, dass 97 Prozent der Asyl Suchenden Betrüger seien.
Umso erfreulicher ist, dass die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luis Beck, mit solchen Falschmeldungen aufgeräumt hat. Nach ihren Berechnungen haben in den letzten fünfeinhalb Jahren 48,4 Prozent der Asyl Suchenden Abschiebungsschutz erhalten. Diese Zahl erklärt sich wie folgt:
Zwischen 1995 und 1999 lag die jährliche Anerkennungsquote zwischen
9 und 13,5 Prozent.
Wenn man die hohe Zahl von Ablehnungen, die aus formalen Gründen erfolgen, aus der Statistik herausnimmt und nur die inhaltlich geprüften Entscheidungen berücksichtigt, bewegt sich die Anerkennungsquote zwischen 15 und 22 Prozent.
Die Quote erhöht sich um weitere 7 Prozent durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.
Aber auch die Anerkennungsquote spiegelt nicht den Umfang der Schutzgewährung wider", so Beck, "denn die Schutzquote ist erheblich höher als die Anerkennungsquote." Viele Asyl Suchende "erhalten außerhalb des Asylverfahrens Schutz", weil sie wegen der Situation in ihrem Heimatland nicht abgeschoben werden konnten. Sie eingerechnet, kommt man auf die Schutzquote von fast 50 Prozent.
Dabei sind in die Rechnung noch nicht die Fehlentscheidungen des Bundesamtes und der Gerichte eingegangen, die zu Abschiebungen und Folter führen. Wie groß diese Fehlerquote ist, lassen die Erfahrungen mit dem Kirchenasyl erahnen. Rund 70 Prozent der Kirchenasyle haben Erfolg. Bei näherer Prüfung des Einzelfalles mussten Urteile revidiert und Abschiebungen ausgesetzt werden.
http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2001/imp010511.html
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