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Wie ich gerade las, kann man bei der GKV als besondere Option ein Verfahren beantragen, bei dem man beim Arzt selber bezahlt und die Rechnungen zur Kasse schickt ("Kostenerstattungsprinzip"). Man könnte dann beim Arzt als Selbstzahler (wie ein Privatpatient) auftreten und kriegte trotzdem etwas erstattet. 

Aber es wird dann natürlich nur der Kostensatz der GKV erstattet, wohingegen auf der Privatrechnung gewöhnlich ein höherer Preis steht. Und das Verfahren gilt dann für sämtliche Arztbesuche, man kann es erst wieder abwählen wenn man mindestens ein komplettes Quartal dabei war. Man kann allerdings festlegen, dass das Verfahren z.B. nur für Arztpraxen gelten soll, dann also nicht für Krankenhausaufenthalte.

Die privaten Krankenversicherer wiederum bieten für GKV-Versicherte ein ganzes Sammelsurium an "Zusatzversicherungen" an. Darunter sind auch solche, die beim Kostenerstattungsprinzip die Differenz übernehmen sollen. Die Frage ist dann natürlich die Höhe der Beiträge, auch die Ausschlüsse sind wichtig, sowie die Hürden beim Zugang zur Versicherung (z.B. Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Altersgrenze).

Alles das habe ich nur gelesen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 12. Dezember 2023 - 23:18

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