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Fragen zu Bürgergeldantrag, Unterschied zwischen Lebenspartnerschaft und Zweckgemeinschaft

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich möchte einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Manche Fragen sind nicht ganz klar. ich weiß nicht, welche Antwort ich nehmen soll.

 

Wohnen Sie mit einer Partnerin / einem Partner oder Familienangehörigen zusammen?

  • Ja, ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft. (z.B.Familie/Lebenspartnerschaft/Ehe)
  • Nein, ich wohne alleine beziehungsweise in einer Zweckgemeinschaft. (z.B. WG)

Ich wohne in einem zweier WG. Seit kurzem gibt es so was wie eine Beziehung. Aber es ist noch zu früh das als Lebenspartnerschaft zu bezeichnen. Welche Antwort soll ich jetzt nehmen?

 

Andere Fragen waren:

  • Sind Sie aktuell berufstätig?
  • Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld?
  • Waren Sie in den letzten 2,5 Jahren für zusammengerechnet mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
  • Bekommen Sie Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder BAföG?
  • Haben Sie Schwierigkeiten Ihre laufenden Kosten zu bezahlen? (insbesondere Miete, Essen, andere notwendige private Kosten)
  • Wohnen Sie mit einer Partnerin / einem Partner oder Familienangehörigen zusammen?
  • Besitzen Sie Vermögen, das zusammengerechnet 40.000 Euro übersteigt? 
    Dazu gehören z.B. Bankkonten, Sparbücher, Schmuck oder Aktien. Ausgenommen davon sind selbstgenutztes Wohneigentum und Vermögen, das der Alterssicherung dient.

Und dann am Ende erschien diese Meldung:

Sie haben möglicherweise Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch Bürgergeld genannt).

 

z.B diese Frage finde ich nicht sinnvoll: "Haben Sie Schwierigkeiten Ihre laufenden Kosten zu bezahlen?"
Wer würde einen Bürgergeldantrag stellen, wenn die Antwort nein wäre?

Und die Frage mit "40.000" ist zu abstrakt. "Ausgenommen davon sind selbstgenutztes Wohneigentum und Vermögen, das der Alterssicherung dient."

Was ist "Vermögen, das der Alterssicherung dient"?

 

Es geht wahrscheinlich im Wesentlichen darum, ob die Finanzen gemeinsam oder getrennt sind. Solange jeder sein eigenes Geld hat, seinen Teil der Miete selber bezahlt und seine Schulden den anderen nichts angehen, ist es sicher nur eine Zweckgemeinschaft.

Die Konsequenz für den Bürgergeldantrag wäre bei einer Bedarfsgemeinschaft, dass beim Bürgergeldantrag auch die Finanzen des Anderen angeguckt werden.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 12. Dezember 2023 - 13:37

... bedeutet die Absicht, sich bei Bedarf gegenseitig zu unterstützen. Wenn also einer arbeitslos ist und der andere arbeitet, würden beide zusammen von dessen Lohn leben. Bei Ehepaaren ist das der Normalfall. Bei sonstigen Paaren kann es das Amt erst nach einem Jahr eines "eheähnlichen Zusammenlebens" ernsthaft behaupten.

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