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Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt während der ersten 8 Jahre in Deutschland

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,
wenn man für eine deutsche Firma 9 Monate im Ausland arbeitet, verlängert sich dann die Einbürgerungsfrist erneut auf 8 Jahre ab Einreisedatum nach Auslandsjob in Deutschland? Oder werden Auslandsaufenthalte von der Einbürgerungsbehörde bei Antragstellung zur deutschen Staatsbürgerschaft überhaupt nicht überprüft, da evtl. nicht relevant? Letzte Frage dazu: Wie würde die Ausländerbehörde den Aufenthalt überprüfen können?