Laut Webseite des Bundesverkehrsministeriums muss das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erfüllt sein. Das heißt der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag benutzt werden. (Vorher könnte evtl. "begleitetes Fahren" möglich sein, aber das muss man extra beantragen.) In anderen EU-Ländern kann es anders sein.
Bei festem Wohnsitz in Deutschland gilt der ausländische Führerschein allerdings nur 6 Monate lang, ab dem Beginn des Wohnens. Danach braucht man ein deutsches Papier.
Eine Ausnahme gibt es für Familienangehörige amerikanischer Soldaten, die in Deutschland stationiert sind. Da geht es unter bestimmten Bedingungen auch mit 17 Jahren.
In Deutschland nicht.
Laut Webseite des Bundesverkehrsministeriums muss das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erfüllt sein. Das heißt der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag benutzt werden. (Vorher könnte evtl. "begleitetes Fahren" möglich sein, aber das muss man extra beantragen.) In anderen EU-Ländern kann es anders sein.
Bei festem Wohnsitz in Deutschland gilt der ausländische Führerschein allerdings nur 6 Monate lang, ab dem Beginn des Wohnens. Danach braucht man ein deutsches Papier.
Antwort auf In Deutschland nicht. von Gast (nicht überprüft)
Ergänzung
Die Webseite ist jetzt hier. Es gibt die Info unter Anderem auch in Englisch.
Außer dem Mindestalter braucht man vielleicht auch eine deutsche Übersetzung, oder zusätzlich einen internationalen Führerschein.
Ausnahme.
Eine Ausnahme gibt es für Familienangehörige amerikanischer Soldaten, die in Deutschland stationiert sind. Da geht es unter bestimmten Bedingungen auch mit 17 Jahren.
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