Direkt zum Inhalt

Voraussetzungen zum Einbürgerung: Muss acht Jahren Aufenthalt ohne Unterbrechung sein?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Halo! Ich bin 6 Jahre in Deutchland gelebt und danach 4 Jahren nach USA/Spanien/Rumänien weggezogen. Wenn ich zurück nach Deutchland ziehe, kann ich nach zwei Jahre Aufenhalt die Staatsbürgerschaft antragen? (ich bin EU-Auslander)

Vielen Dank!

Laura M.

Gast (nicht überprüft)

Hallo Laura. Ist USA nicht schön? Ich wollte eigentlich nach USA auswandern. Aber es bringt mich zum nachdenken, wenn andere zurück nach Deutschland kommen wollen.
So., 26. August 2018 - 18:39 Link
Gast (nicht überprüft)

Letzten 8 Jahren ggf. 6 Jahren sollte man ununterbrochen in Deutschland verbracht haben. Mindestens so kenne ich eine der Voraussetzungen. Aber es gibt auch viele Ausnahmen. Und Bundesländer handeln manchmal anders. Wo würden Sie den Antrag stellen?
So., 26. August 2018 - 22:04 Link
Gast (nicht überprüft)

Nach einem Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate gedauert hat, beginnen die acht Jahre Wartezeit von vorne. Die vier Jahre von früher können nur ausnahmsweise angerechnet werden, falls sie eine "integrative Wirkung" hatten (was das auch heißen mag). Unabhängig davon kann eine Ermessenseinbürgerung möglich sein, denn für EU-Bürger soll es ja Erleichterungen geben.

Das mehrfache Umziehen von einem Land zum anderen ist allerdings gar kein gutes Indiz für eine gefestigte innere Verbundenheit zu Deutschland.

 

Mo., 27. August 2018 - 12:05 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Als Ausnahme können MAXIMAL 5 Jahre von früher angerechnet werden. Als Beispiel für eine "integrative Wirkung" wird öfters der Besuch einer allgemeinen Schule in Deutschland genannt. Ansonsten wird es wahrscheinlich davon abhängen, ob der Zweck des früheren Aufenthalts etwas Dauerhaftes (z.B. in Deutschland eine Existenz aufbauen) oder etwas Vorübergehendes (z.B. ein Studium oder Praktikum) war. Und es wird auch die Frage kommen, ob in den Auslandszeiten schon eine Rückkehr nach Deutschland geplant war und welche Bindungen nach Deutschland es in diesen Zeiten gab.

 

Mo., 27. August 2018 - 18:20 Link
Beata bb (nicht überprüft)

Ich hatte ähnlichen Fall, ich war in Deutschalnd 3 Jahe, habe Integrationskure gemacht usw. dann war weggezogen nach Polen für 3 Jahre um da Germanistik zu studieren, und seit 7 Jahren bin ich wieder in Deutschland. 

Ich dachte man kann den integrativen Voraufenthalt dazurechen, leider nicht. Mein Aufenthalt in Deutschland zählt auch nicht jetzt ununterbrichen seit 7Jahren, sondern erst seit dem ich feste Arbeit habe (also seit 5). 

Ich hatte Meldebescheinigungen usw. nichts davon zählt aber, NUR Zeit ab wann ich arbeite zählt als Aufenthalt was zählt. Ärgerlich... bin jetzt seit fast 8 Jahren da und habe Ablehnung bekommen, da die nur 5 Jahre davon rechnen.

So., 02. September 2018 - 13:49 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.