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Darf ein Kind (9) allein fliegen? zB aus Italien nach Deutschland

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo. Unsere Tochter ist 9 Jahre alt und macht gerade Urlaub in Italien bei den Großeltern. Sie sollte mit der Tante hin- und zurückfliegen. Deswegen haben wir ihr Vollmacht gegeben. Aber die Tante kann nicht mehr zurück fliegen. Deswegen muss das Kind allein fliegen. Aber wie kann man das regeln? Wo kann man wem Vollmacht geben, damit sie zurück fliegen kann? Bis jetzt haben wir unterschiedliche Meinungen gehört und wir sind sehr irritiert. 

Manche behaupten, dass ein Kind nie allein fliegen darf und deswegen erst Eltern dahin fliegen müssen. 

Andere meinen, dass man Vollmacht an Stewardess oder Fluggesellschaft geben kann und dadurch wäre das Problem gelöst. 

3. Meinung war, dass wir erst zu italienischen Botschaft gehen müssen und da klären müssen.

Auf nützliche Hinweise würden wir uns sehr freuen. 

Gast (nicht überprüft)

Manche Fluggesellschaften bieten gegen Aufpreis (etwa 50 bis 100 Euro) einen Service für alleinreisende Kinder an. Bei einer Gesellschaft ohne einen solchen Service kann ein neunjähriges Kind nicht alleine fliegen.

Beispielsweise ist bei Lufthansa und Condor ein solcher Service möglich, bei Ryanair und Easyjet dagegen nicht. Man muss es rechtzeitig anmelden und allerlei Dokumente vorbereiten, vor allem einen Identitätsnachweis, Vollmachten, Kontaktinfos und evtl. weitere Formulare.

Zum Googeln: Name der Fluggesellschaft plus "UMNR" (unaccompanied minor).

 

So., 21. Juli 2019 - 01:30 Link
Gast (nicht überprüft)

Laut Lufthansa:

Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Auf Wunsch der Eltern können aber auch alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis maximal 17 Jahren betreut werden. Mithilfe des Betreuungsdienstes reisen jährlich 70.000 Kinder mit Lufthansa. Gültiger Reisepass/Kinderausweis* Visum für das Zielland** Bestätigung über Reiseversicherung** Allergieausweis*** Quittung für eventuell bereits bezahlte Betreuungsgebühr Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind alleine reisen darf** das ausgefüllte ​Betreuungsformular*

Di., 23. Juli 2019 - 16:51 Link

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