Autofahren in Deutschland mit einem EU-Führerschein, egal ob aus Polen, Tschechien, Griechenland oder einem anderen Land (EU-Mitgliedsstaat) ist grundsätzlich erlaubt.
Ein Führerschein, egal in welchem EU-Land ausgestellter wurde, wird in der gesamten EU anerkannt.
In einem anderen EU-Staat braucht man Führerschein in der Regel nicht umzutauschen.
Aber der Führerschein muss gültig sein
Fahrer muss alt genug sein um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen
Führerschein/Fahrerlaubnis (im Ausstellungsland) darf nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben worden sein
Die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE werden in allen EU-Ländern anerkannt.
Wenn man im Ausland (auch EU) einen Führerschein gemacht hat, während man in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, dann gilt dieser Schein in Deutschland nicht (§ 28 (4) Nr. 2 FeV). Falls es jemand merkt. Das soll sich gegen "Führerscheintourismus" richten, ist allerdings EU-rechtlich umstritten.
Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt
Autofahren in Deutschland mit einem EU-Führerschein, egal ob aus Polen, Tschechien, Griechenland oder einem anderen Land (EU-Mitgliedsstaat) ist grundsätzlich erlaubt.
Ein Führerschein, egal in welchem EU-Land ausgestellter wurde, wird in der gesamten EU anerkannt.
In einem anderen EU-Staat braucht man Führerschein in der Regel nicht umzutauschen.
Die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE werden in allen EU-Ländern anerkannt.
Antwort auf Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt von Gast (nicht überprüft)
Noch 'ne Einschränkung
Wenn man im Ausland (auch EU) einen Führerschein gemacht hat, während man in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, dann gilt dieser Schein in Deutschland nicht (§ 28 (4) Nr. 2 FeV). Falls es jemand merkt. Das soll sich gegen "Führerscheintourismus" richten, ist allerdings EU-rechtlich umstritten.
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