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Wie Privatinsolvenz beantragen oder kostenlose Beratung über Insolvenz-Recht in DE/EU bekommen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,

es kann immer jedem passieren, dass man zahlungsunfähig wird bzw Schulden deutlich größer werden als man zahlen kann. Wenn man an diesem Punkt landet, soll ja Insolvenzrecht geben. Aber sich beraten lassen kostet viel Geld. Zwei unnötige Anwaltstermine haben richtig viel Geld gekostet und nichts gebracht. Das wollen wir zukünftig möglichst vermeiden.

Da diese Thema sehr privat ist und sehr diskret besprochen werden sollte, kann ich nur begrenzte Informationen geben. 

Es geht um eine kleine Familie, die vor Jahren Kredit mit hohen Zinsen genommen haben und um zurückzuzahlen immer wieder weitere Kredite genommen haben. Sie haben Kredite ausschließlich für Rückzahlungen von anderen Kredite verwendet. Und monatlich dazu aus eigener Tasche gezahlt. Aber am Ende sind die Schulden immer größer geworden. Sie realisieren erst jetzt, dass sie die Schulden so niemals zurück zahlen können.

Was sagt EU-Recht zu so einer Situation? Gibt es einen Ausweg? 

Wie kann man Privatinsolvenz beantragen oder möglichst kostenlose Beratung über Insolvenzrecht bekommen?

Gast (nicht überprüft)

Ca. 6 Jahren in Deutschland muss man sich regelmäßig bei Gericht melden bzw. nachweisen wie viel man verdient hat. Es gibt eine Tabelle. Nach dieser Tabelle wird es berechnet, ab wie viel man an Gericht zahlen muss. zB wenn eine dreiköpfige Familie ca. 4500 € pro Monat verdient, muss die Familie ca. 2500 € an Gericht bzw Kreditoren zahlen. 

Mo., 16. September 2019 - 01:21 Link
Gast (nicht überprüft)

Wie läuft es mit Privatinsolvenz in EU eigentlich? Gelten überall gleiche oder ähnliche Gesetze? Wenn man in einem Land Insolvenz gemeldet hat, kann man auswandern und in einem anderen EU-Land neu anfangen?
Mo., 16. September 2019 - 19:42 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Eine Schuldenbefreiung im Ergebnis eines Privatinsolvenzverfahrens in einem anderen EU-Land gilt auch in Deutschland. Und das Verfahren ist in manchen Ländern tatsächlich schneller und übersichtlicher. Aber. Man kann die Privatinsolvenz nur dort beantragen, wo man seinen Lebensmittelpunkt, einen festen Wohnsitz und möglichst auch ein regelmäßiges Einkommen hat.

Nach dem Anmelden der Insolvenz auszuwandern ist Quatsch, denn dadurch wird man die Schulden nicht los. Die Schuldenbefreiung gibt es erst am Ende des Verfahrens, vorausgesetzt man hat in der gesamten Zeit alles richtig gemacht.

 

Di., 17. September 2019 - 11:09 Link
Gast (nicht überprüft)

Laut Bekannten die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, soll die Insolvenzdauer künftig drei Jahren dauern statt sechs Jahren. Anscheinend hat die EU Anfang 2019 so eine Entscheidung getroffen. Ist es so gültig in Deutschland oder wann wird Deutschland sie umsetzen?
Do., 19. September 2019 - 01:40 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Nach der gegenwärtigen Regelung sind auch schon drei Jahre möglich. Aber nur, wenn man in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Schulden und auch die Verfahrenskosten bezahlt hat. Das schaffen nur Wenige.

Die neue EU-Richtlinie zur Privatinsolvenz ist seit Juli 2019 in Kraft. Die einzelnen Staaten haben aber zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Es ist noch nicht bekannt, wie das in Deutschland laufen wird.

 

Do., 19. September 2019 - 10:40 Link

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