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Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Lebenspartner (26) ist in Deutschland geboren und abgesehen von 7 Jahren in den Staaten, auch hier aufgewachsen. Allerdings ist seine Mutter türkische Staatsbürgerin und hat auch ihm diese Staatsbürgerschaft aufgedrückt. Nun zur eigentlichen Thematik: 2018 saß mein Partner, für 10 Monate, in Haft. Im Oktober wurde er mit einer 3-Jährigen Bewährung entlassen. Er arbeitet auf vollzeitlicher Basis und kann seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.
Steht einer Einbürgerung dadurch irgendetwas im Wege?

Vielen Dank für die Antworten.

Gast (nicht überprüft)

Diese Strafe übersteigt deutlich die "Geringfügigkeitsgrenze", bei der eine Einbürgerung noch möglich wäre. So lange die Strafe im Bundeszentralregister steht, wird es keine Einbürgerung geben. Sie wird dort aber gelöscht werden, abhängig von den genauen Umständen nach 10 oder 15 Jahren (ab dem Tag des Urteils). Bei einer Jugendstrafe sind evtl. 5 Jahre möglich.

So., 26. Januar 2020 - 21:53 Link

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