Der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinen Schule in Deutschland befreit vom Einbürgerungstest, denn das geforderte Wissen gehört zum allgemeinen Schulstoff. Auch der Sprachtest ist mit dem erfolgreichen Schulbesuch erfüllt.
... Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann.
Nein.
Der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinen Schule in Deutschland befreit vom Einbürgerungstest, denn das geforderte Wissen gehört zum allgemeinen Schulstoff. Auch der Sprachtest ist mit dem erfolgreichen Schulbesuch erfüllt.
Ich glaube Sie brauchen B1…
Ich glaube Sie brauchen B1 Sprachzertifikat nicht aber den Einbürgerungstest schon.
Zitat
Quelle: Bundesinnenministerium
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