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§ 9 Einbürgerung, Notarielle Verpflichtungserklärung wird von mir verlangt

Gespeichert von Diablo am

 

Hallo Forum,

meine Frau (Asiatin) und meine Stieftochter (11 Jahre) werden nur eingebürgert, wenn ich eine notarielle Verpflichtungserklärung für den Unterhalt meiner Stieftochter leiste, oder meine Frau einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweist.

Alle anderen Voraussetzungen sind gegeben. Das Familieneinkommen ist ausreichend, 24 Monate Rentenbeiträge meiner Frau sind vorhanden, als Ruhestandsbeamter bezahle ich in keine Rentenkasse ein, meine Frau macht eine Ausbildung, um in Deutschland eine bessere Prognose zu erzielen.

Zuständig ist die Regierung in Oberbayern. Nie ALG II oder Wohngeld bekommen.

Die Einbürgerung meiner Frau, ohne ihre Tochter wurde auch abgelehnt.

Ist das mit der notariellen Verpflichtungserklärung rechtens?

Vielen Dank

 

 

Gast (nicht überprüft)

Ich bin zwar kein Fachmann aber ich denke, dass es rechtsmäßig ist. Sonst würden sich viele Menschen einbürgern lassen ohne sich an Voraussetzungen halten zu müssen. Lebensunterhalt für sich und Familienangehörige zu verdienen gehört dazu.

Di., 14. April 2020 - 14:48 Link
Y. Stern (nicht überprüft)

Ich denke in dem Fall muss deine Frau mindestens 36 Monate noch in die Rentenkasse einbezahlen also mindestens noch 3 Jahre arbeiten. Pflichtbeitrag (60 Monate ) ist eine Voraussetzung.  Viel Glück 👍 

Di., 14. April 2020 - 20:07 Link

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