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Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit immer erforderlich?

Im Infoblatt steht dieser Satz:

Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich!

Was passiert wenn die Ausbürgerung unmöglich ist? 

z.B.:

  • Der Antragsteller darf aus Sicherheitsgründen nicht in die Heimat einreisen
  • Es herrscht Krieg oder ähnliche Zustände wo Behörden nicht mehr funktionieren

 

 

Gast (nicht überprüft)

Asylanten müssen sich grundsätzlich nicht ausbürgern lassen. Personen, die zB aus Iran kommen müssen nicht. Aber Personen die zB aus Ukraine kommen, haben echtes Problem. Da herrscht Bürgerkrieg / Krieg und der Zustand ist eher "failed-state" aber eine Ausbürgerung ist trotzdem erforderlich obwohl sie kaum möglich ist.
Mi., 16. September 2020 - 01:00 Link

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