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Einbürgerung/Student/BaföG

Gespeichert von Jass am

Guten Tag zusammen, 

ich bin seit 2016 in Deutschland (6 Jahre) als Subsidiärer Schutz. Ich bin ein Student im vierten Semester und beziehe BAföG und arbeite im Minijob am Wochenende. 

Ich besitze A1, B1, B2, C1 Hochschule

Integrationskurs und Einbürgerungstest habe ich bereits absolviert.

Ich bin ledig und wohne allein und bin versichert und habe keine Strafen und beziehe keine Soziale Hilfe von dem Staat.

Meine Frage wäre, 

darf ich mich jetzt (nach 6 Jahre Ständig in Deutschland) einbürgern lassen?

 

Danke euch im Voraus

Beste Grüße

J.A

Gast (nicht überprüft)

Du solltest schon min. 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland haben. Alles unter 8 Jahren liegt im Ermessen der Behörde. Evtl. könnte die Wartezeit verkürzt werden. Ist aber vermutlich unwahrscheinlich.

Viel Glück..

Mi., 08. September 2021 - 05:40 Link
Gast (nicht überprüft)

Mit Integrationskurs sind es nur 7 Jahre, das ist nicht Ermessen sondern Anspruch. Deutsch C1 kann eine besondere Integrationsleistung sein, das ermöglicht eine weitere Verkürzung bis hinunter zu 6 Jahren. Dieses ist aber kein Anspruch.

BAföG sollte kein Problem sein. Gute Leistungen im Studium können evtl. hilfreich für eine positive Prognose über die künftige Berufstätigkeit sein. Die Aufenthaltserlaubnis muss für eine Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) allerdings unbefristet sein.

Unabhängig davon spricht aber auch nichts gegen den Versuch einer Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG), falls die Anspruchseinbürgerung an einem einzelnen Detail scheitert.

 

Mi., 08. September 2021 - 21:27 Link

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