Direkt zum Inhalt

Arbeitsamt hat 800€ zu viel Geld überwiesen, muss ich unbedingt zurück zahlen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Abend,

Ich habe eine Frage bezüglich um Arbeitsamt. Ich war arbeitslos von 2010 bis 2012. Vor 5 Monate habe ich einen Job gefunden als Kassiererin. Ich habe Arbeitsamt rechtzeitig Bescheid gegeben und mein Arbeitsvertrag usw kopiert schon 3 Wochen vor Arbeitsbeginn. Aber ich habe nächste Monat trotzdem 800€ wie gewöhnlich von Arbeitsamt bekommen. Ich dachte es ist eine Übergangsförderung usw. für die Leute, die neu Job finden am Anfang ein wenig zu unterstützen. Das Geld habe ich ausgegeben. Jetzt möchte Arbeitsamt dass ich 800€ zurück zahle. Es soll irgendwo ein Fehler gegeben, meine Gehalt nicht richtig berechnet war und bla bla.

Meine Frage ist bin ich rechtlich gezwungen diesen Betrag an Arbeitsamt zurück zu zahlen? Auch wenn es ein Fehler war, war es nicht mein Fehler. Die Beamten sollten es richtig berechnen. Da war genug Zeit. Eigentlich wollte ich es trotzdem in Raten zurückzahlen aber meine Bekannte meinen "bist du Doof? keiner zahlt so was zurück." deswegen bin ich ratlos. Ich würde mich sehr freuen wenn ich unterschiedliche Meinungen von euch bekommen könnte. Ich möchte kein Fehler machen.

LG
Y.Sani

Hallo Sani,

Ja da wirst du in den sauren Apfel beißen müssen da wirst du nicht drum herum kommen..Fakt ist das du das Geld was die dir zu viel ausbezahlt haben zurück zahlen musst auch wenn es der Fehler vom Arbeitsamt war und nicht deiner.....Und das was dein Bekannter zu dir sagte ist ein unüberlegter Spruch ....Du wärst doof wenn du es nicht zurück zahlen würdest, weil die werden sich ihr GELD auf jeden Fall holen...
Also erspar dir liebster den Ärger und Zahl es in Raten zurück auch wenn es ärgerlich für dich ist...

Lg Taschemia

Do., 21. März 2013 - 18:14 Link
Gast (nicht überprüft)

Wenn Du es nicht zurückzahlst, bekommst Du Mahnungen, danach ein Mahnverfahren, dann eine Gehaltspfändung.

Die Kosten für all das trägst Du dann auch noch und das können dann schnell 300,- Euro und mehr sein, die auf die 800,- Euro, die Du zahlen musst noch drauf kommen.

Ein Amt und auch ein System kann mal irren, das berechtigt Dich aber nicht das Geld zu behalten. Weder dieses, noch wenn es ausversehen auf Deinem Konto landet. Ist bei einem Bank-Irrtum nicht anders!! Auch da kann es passieren, dass jemand Geld bekommt, dass aber nicht Ihm gehört. Wenn der es ausgibt, muss er es auch zurückzahlen.

Du lebst ja nicht im Urwald. Ist doch klar, dass Du es zahlen musst.

Sa., 23. März 2013 - 00:57 Link

Du solltest dich besser mit dem Amt in verbindung setzten und die Sache vernünftig klären. Die haben da über jeden Kunden eine Akte in der alles vermerkt wird. Die vergessen dass mit dem Geld nicht deshalb kannst du es nicht heimlich behalten. Ausserdem würden dann noch mahngebüren hinzukommen. Stell dich dem Problem und sei ehrlich zu den Mitarbeitern, die sind auch Menschen und merken es wenn du die Sache ernst nimmst. Das ist zwar anstrengend aber in Deutschland muss immer alles seine Ordnung haben.

Di., 02. April 2013 - 09:56 Link
Gast (nicht überprüft)

Mit Geld spielt man nicht, mit Arbeitsamt auch nicht. Man darf es nicht behalten, was man nicht verdient hat. Egal aus welchem Grund es auf deinem Konto gelandet ist, darfst du nicht nach Wege suchen ihn zu behalten sondern solltest du schnell wie möglich zurück zahlen.

Mi., 03. April 2013 - 19:35 Link
Gast (nicht überprüft)

das Geld was du zu viel bekommen hast, das hast du schon lange ausgegeben und das was du nicht mehr hast, wie willst du das zurück zahlen? Das was du weiterhin bekommst, das können Sie dir nicht weg nehmen, weil du das für die Grundsicherung brauchst, darauf hast du einen Rechtsanspruch.

So., 23. Juni 2013 - 18:35 Link
Halim (nicht überprüft)

Guten Tag
ich habe letztens über 2000 EURO von Arbeitsamt bekommen, wo vielleicht ca. 200 überwiesen worden sollte. Das habe ich erst später raus gefunden. Es war zu spät weil ich das Geld bereits ausgegeben hatte. Was soll ich jetzt machen? Ich kann nicht kurzfristig das Geld zurück zahlen. Wird mein Konto gepfändet? Und bekomme ich irgendeine Art Strafe dafür?
Danke!

Fr., 30. Januar 2015 - 20:28 Link
Gast (nicht überprüft)

Ich habe am letzten Freitag auch kurz einen Herzriss bekommen, als ich auf meinen Kto Auszug gesehen habe...ich bekomme die selbstständigen Förderung ab August vom AA..und auf meinen Kto sind 48.000 Euro eingegangen..ich habe bis heute gewartet ob sie es zurück holen,da aber nichts passierte hab ich das AA informiert...

Mi., 15. Juli 2015 - 15:45 Link
Frank Maibaum (nicht überprüft)

Sofern das Arbeitsamt nicht auf deine Schreiben reagiert

und immer weiter zahlt, so dass eben eine Zuvielzahlung, z.B. ALG II,

statt findet, empfehle ich euch das Geld, welches euch nicht zusteht,

auf dem Konto bis zur Klärung zu belassen.

vg fRANK

Mi., 14. September 2016 - 22:53 Link
Schabir (nicht überprüft)

Guten Abend,

nachdem ich meine Ausbildung August 2022 beendet hatte, war ich arbeitslos, aber dann habe ich im November eine Aushilfe gefunden bis mein Meister beginnt.

Ich habe den Vertrag mit Edeka am 07. November unterschrieben aber das Arbeitsamt hatte mir Arbeitslosengeld schon am 03.November überwiesen.

Da ich ab 07. November in einem Arbeitsverhältnis war und davor arbeitslos war muss ich denen das Geld zurückzahlen?

So., 12. März 2023 - 23:53 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.