Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass bei der Beantragung der Einbürgerung auch höheres Sprachniveaus (zB B2, C1, C2?) gefordert werden können.
Wann können höhere Sprachniveaus gefordert werden und mit welcher Begründung?
Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass bei der Beantragung der Einbürgerung auch höheres Sprachniveaus (zB B2, C1, C2?) gefordert werden können.
Wann können höhere Sprachniveaus gefordert werden und mit welcher Begründung?
Im Gesetz steht B1
Bei der normalen Anspruchseinbürgerung nach 8 Jahren (§ 10 StAG) wird (höchstens) B1 gefordert, das steht so im Gesetz. Siehe Absatz (4) des genannten Paragrafen.
Ein höheres Niveau gilt aber als "besondere Integrationsleistung" und hilft bei der Zeitverkürzung auf (bis zu) 6 Jahre. D.h. wenn ich den Antrag schon nach 6 Jahren stellen will und nichts anderes vorzuweisen habe, brauche ich freilich eine B2.
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