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Darf ich als Student 10 Stunden Teilzeit und 15 Stunden als Werkstudent arbeiten?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo, ich studiere noch und habe zwei Teilzeit (bzw. Minijob, Werkstudent) Jobs gefunden.

Darf ich als Student 10 Stunden Teilzeit und 15 Stunden als Werkstudent arbeiten? Ich meine dauerhaft und nicht nur für die vorlesungsfreie Zeit. 

Ich weiss, dass eine allgemeine 20 Stunden / Woche Grenze gibt, wenn Arbeitszeit und Studium sich überschneiden. Aber was ist wenn die Arbeitszeit sich auf Wochenenden oder Abends usw verschieben lassen kann? 

Gast (nicht überprüft)

  • Steuer usw.: Mit mehr als 20 Stunden pro Woche wird man bei Steuer, Sozialabgaben und Krankenversicherung als Arbeitnehmer behandelt. Die besonderen Regeln für Studenten gelten dann nicht mehr.
  • Aufenthaltsstatus: Nicht-EU-Ausländer mit Studentenvisum dürfen pro Jahr nur 240 halbe Tage (bis 4 h) oder 120 ganze Tage (bis 8 h) arbeiten, sonst verstoßen sie gegen das Aufenthaltsrecht. Studentische Nebenjobs direkt an der Uni zählen dabei nicht mit.
  • Regelungen der Unis: Die Unis sehen es kritisch, wenn die Studenten beim Vollzeitstudium zu viel arbeiten und sich das Studium dadurch in die Länge zieht. Es kann deshalb zusätzlich lokale Regelungen von der Uni geben.

 

Mo., 26. Juni 2023 - 10:54 Link
Gast (nicht überprüft)

Um den besonderen Status als "Werkstudent" zu behalten, darf man pro Jahr in höchstens 26 Wochen über die 20-Stunden-Grenze kommen.

Das gilt nicht nur pro Kalenderjahr, sondern für jeden beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten. D.h. wenn man von einem beliebigen Tag zwölf Monate zurück rechnet, darf in keinem Fall die Grenze überschritten sein.

 

Mo., 26. Juni 2023 - 11:05 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Das Werkstudentenprivileg bedeutet vor allem, dass vom Gehalt nicht die normalen Sozialbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen werden. Man zahlt nur die studentische Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Rentenbeiträge.

Wenn ich insgesamt "zuviel" arbeite, muss ich wie ein normaler Arbeitnehmer die höheren Beiträge bezahlen. Versuche ich das durch Tricks zu umgehen, so ist das strenggenommen eine Form von Sozialbetrug.

Die umfangreichen Meldepflichten der Arbeitgeber gegenüber Sozialträgern, Finanzamt, Minijobzentrale usw. sorgen dafür, dass die Gefahr der Entdeckung groß ist. Als Student hat man auch selber Meldepflichten, z.B. gegenüber der Krankenversicherung.

 

Mo., 26. Juni 2023 - 13:45 Link
Gast (nicht überprüft)

Krankenversicherung selber zahlen wäre auch eine Option oder nicht?

Eine Beispiel Berechnung:

Ein Student arbeitet 20 Stunden pro Woche als Werkstudent. Monatlich bekommt er ca. 900€.

Die private Krankenversicherung für Studierende würde ca. 100€ / Monat kosten. Er zahlt die Versicherung selber und am Ende bleibt ihm 800€.

Ist meine Berechnung fehlerhaft ?

Mo., 26. Juni 2023 - 19:37 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Das Werkstudentenprivileg heißt zunächst, dass die gesetzliche Krankenkasse so funktioniert, als wenn man einfach nur studieren würde. Das bedeutet also (wenn möglich) Studententarif bei einer gesetzlichen Kasse (z.B. AOK, TK, usw.), oder ggf. Familienversicherung. Bei einer privaten Versicherung muss man ins Kleingedruckte gucken, welche Regeln dort gelten wenn man Geld verdient.

Falls man (z.B. wegen höherer Stundenzahl) das Werkstudentenprivileg verliert, wird man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge werden dann vom Lohn abgezogen. Sie sind meistens höher als der Studententarif. Die private Versicherung braucht man dann nicht mehr.

 

Di., 27. Juni 2023 - 16:53 Link

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