Direkt zum Inhalt

Ist "Idiot" eine Beleidigung? Was für Konsequenzen darf man erwarten, wenn man es verwendet?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Das Wort "Idiot" hat seine Wurzeln im Altgriechischen. Es stammt von dem Begriff "idiotes" ab, der sich auf eine Person bezog, die keine politischen oder öffentlichen Angelegenheiten verstand oder sich nicht daran beteiligte. Im antiken Griechenland war ein Idiot jemand, der sich nicht engagierte oder nicht interessiert war. Manchmal wurde "Idiot" für "nicht Fachmann" verwendet. Aber in 21. Jahrhundert wird "Idiot" als Beleidigung wahrgenommen.

Ist "Idiot" rechtlich gesehen eine Beleidigung? Wenn ja, was für Konsequenzen darf man erwarten? 

Gast (nicht überprüft)

Das Wort Idiot kann man als Beleidigung verwenden, und die Beleidigung kann eine Straftat sein (§ 185 StGB, und folgende).  Die höchste Strafe wäre demnach ein Jahr Gefängnis, in besonderen Fällen auch mehr.

Aber: Ein solcher Tatvorwurf steht zwangsläufig im Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so dass im konkreten Einzelfall abgewogen werden muss. Außerdem ist die "einfache" Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. dass ein Strafverfahren nur dann stattfindet, wenn der Geschädigte es beantragt.

Bei realen Verurteilungen wird es sicher meistens eine Geldstrafe geben, keine Gefängnisstrafe. Eine feste "Preisliste" für bestimmte Schimpfwörter gibt es nicht.

Fr., 29. Dezember 2023 - 18:20 Link
Gast (nicht überprüft)

Die verbreiteten Schimpfwörter und Gesten, wie "Idiot", "dumme Sau", Mittelfinger usw. gelten als "Formalbeleidigungen". Damit ist gemeint, dass diese Wörter und Gesten allgemein als Beleidigungen (Ausdruck von Missachtung) angesehen werden, und nicht als Äußerung einer Meinung gelten. Die Meinungsfreiheit kann deshalb in solchen Fällen nur selten vor der Strafe schützen.

Innerhalb der Formalbeleidigungen gehört "Idiot" zu den leichteren Beleidigungen. Ohne besondere Umstände liegt die Geldstrafe dann gewöhnlich im Bereich von 15 bis 30 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnettoeinkommen).

Die Geldstrafe bekommt übrigens die Staatskasse, nicht der Geschädigte.

Sa., 30. Dezember 2023 - 18:14 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.