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Einbürgerung der Ukrainer in Deutschland (ab 2024)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Welche Voraussetzungen gelten für Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich ab 2024 in Deutschland einbürgern lassen möchten? 

Allgemein gelten diese Voraussetzungen:

  1. Aufenthaltstitel: Der Antragsteller muss einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen (Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis).
  2. Dauer des Aufenthalts: In der Regel muss der Antragsteller eine bestimmte Zeit (5-8 Jahre) rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Es gibt jedoch verkürzte Fristen (3J) für bestimmte Gruppen, wie z.B. Ehepartner deutscher Staatsbürger.
  3. Integration: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in der Lage ist, in deutscher Sprache zu kommunizieren und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung hat.
  4. Finanzielle Sicherheit: Der Antragsteller sollte nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbstständig (ohne Sozialleistungen) bestreiten kann.
Gast (nicht überprüft)

Die Einbürgerung von Personen aus der Ukraine läuft  nicht viel anders als Personen aus den anderen Ländern. Es läuft anders, wenn es um die Ausbürgerung geht. 

So., 26. November 2023 - 21:07 Link
Zlata Lukianchenko (nicht überprüft)

Guten Tag, 

Ich beziehe mich auf den Unterpunkt der Sozialleistungen. Wenn man in Deutschland an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert und dabei Bafög-Leistungen für die Finanzierung erhält, würde dies dann nicht als Sozialleistung gelten oder sollte man einen Job (zb. in der Teilzeit) ausüben, um die für die Einbürgerung erforderlichen Anforderungen zu erfüllen? (Ich vermute, dass eine Ausübung des Minijobs neben den Bafög- Leistungen unzureichend ist). 

Ich bedanke mich für eine Rückmeldung! 

Mit freundlichen Grüßen 

 

So., 21. April 2024 - 10:49 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Zlata Lukianchenko (nicht überprüft)

Im Gesetz steht genauer "Sozialleistungen nach SGB II oder XII", das ist Sozialhilfe und Bürgergeld (aka Grundsicherung, Hartz IV, ALG II). BaFöG gehört nicht dazu.

 

Mo., 22. April 2024 - 05:50 Link
Gast (nicht überprüft)

Durch eine Gesetzesänderung, die Ende Juni 2024 in Kraft tritt, wird die nötige Aufenthaltsdauer deutlich kürzer sein. Es sind dann fünf Jahre, verkürzbar bis hinunter zu drei Jahren. Und die bisherige(n) Staatsbürgerschaft(en) muss niemand mehr abgeben.

Eine Verschärfung gibt es aber bei den Sozialleistungen, die der Einbürgerung entgegenstehen. Es entfällt nämlich die Bemerkung, dass die Sozialleistungen kein Hindernis sind wenn man ohne eigene Schuld darauf angewiesen ist.

Mo., 22. April 2024 - 06:06 Link
Thomas Flechsig (nicht überprüft)

Der deutsche Staat hat ein Kind, das mit 6 Jahren nach Deutschland gekommen ist (Dezember 1997) bis heute nicht eingebürgert. Es hat die Schule in Deutschland abgeschlossen, die Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen. Regelmäßig gearbeitet bis heute und die Einbürgerung verweigert Grund 10 Jahre muss in Deutschland gelebt sein, jetzt sind es 27 Jahre und immer noch haben die Behörden Ausreden. 

Sie kann nur deutsch sprechen lesen und schreiben kein ukrainisch.

Die Lebensgrundlage ist immer Deutschland.

Jetzt kam der Krieg in der Ukraine dazwischen und neue Papiere über Botschaften sind unmöglich zu besorgen.

Deutschland hätte hier die Deutsche Staatbürgerschaft vergeben können.

So werden Menschen in die Staatenlosigkeit gezwungen.

Ich sehe die Behörden als rechtsradikale, die nicht die Gesetze umsetzen nur scheinheilig biegen für Ihre Gesinnung.

Persönlich habe ich mit meiner Frau Deutschland verlassen und wir sind in die Schweiz gewechselt. Aber unser Tochter ist in Deutschland geblieben und wird von den Behörden weiter schikaniert.

Wie soll ich die Umsetzung der deutschen Gesetze nun werten. Politisch ok Behördlich zweifelhaft böswillig.

 

 

Do., 26. September 2024 - 18:34 Link

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