Damit ein Ausländer in
Damit ein Ausländer in Deutschland ein gesetzlich festgelegtes Recht, also einen Anspruch auf Einbürgerung hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Bestehen des Einbürgerungstest
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis
- Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
- Keine Vorstrafen
- Verlust / Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
Das gilt für den Antragssteller, Sippenhaft gibt es hier nicht. Wenn die Freundin nur genügend Geld hat aufgrund der Unterstützung durch den Freund würde die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts nicht klappen. Geht zum Anwalt und lasst euch beraten, Rechtskostenbeihilfe sollte da kein Problem sein!