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Neuen Kommentar zu Persönliches Erscheinen im Konsulat (Die betreute Frau solle trotz 90% Schwerbehinderung, Pflegegrad 3 persönlich erscheinen.) hinzufügen

Palmar (nicht überprüft)

Ein kranker Mensch darf nicht gezwungen werden (mehrfach) in ein Konsulat zu reisen, um die Abgabe der Staatsangehörigkeit herbeizuführen. 
 

Mit anderen Worten, die Einbürgerungsbehörde muss die Urkunde ausstellen und die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren. 
 

Im übrigen, 70% der Eingebürgerten werden unter der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert. Recht So.

Das türkische Konsulat möge also bitte bestätigen, dass persönliches Erscheinen nötig ist, dann kann die Einbürgerungsbehörde sofort die Einbürgerungsurkunde ausstellen.
 

 

 

So., 27. Dezember 2020 - 13:36 Link
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