Was ist die Antwort zu o.g.
Was ist die Antwort zu o.g. Frage "darf man die Einbürgerung beantragen wenn man Hartz IV Empfänger und Langzeit Arbeitslose ist? Ich kann beweisen, dass ich hunderte von Bewerbungen geschickt habe. Ich bin geschieden und habe unbefristete Aufenthaltserlaubnis."?
Mi., 07. Januar 2015 - 13:26
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