Alleinerziehend heißt zunächst nur, dass eine Person (meist ein Elternteil) allein in einem Haushalt mit mindestens einem Kind lebt und für dieses sorgt.
Über die Ursachen und weiteren Umstände ist damit noch nichts ausgesagt. Falls sich die Eltern getrennt hatten, oder nie zusammenleben wollten, hat das andere Elternteil bestimmte Rechte und Pflichten (z.B. Umgangsrecht, Unterhaltspflicht). Es gibt aber auch andere Fälle, in denen z.B. das andere Elternteil nicht mehr lebt, oder der Vater des Kindes unbekannt ist.
Unterschiedlich
Alleinerziehend heißt zunächst nur, dass eine Person (meist ein Elternteil) allein in einem Haushalt mit mindestens einem Kind lebt und für dieses sorgt.
Über die Ursachen und weiteren Umstände ist damit noch nichts ausgesagt. Falls sich die Eltern getrennt hatten, oder nie zusammenleben wollten, hat das andere Elternteil bestimmte Rechte und Pflichten (z.B. Umgangsrecht, Unterhaltspflicht). Es gibt aber auch andere Fälle, in denen z.B. das andere Elternteil nicht mehr lebt, oder der Vater des Kindes unbekannt ist.
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